Sanierungspflicht für ältere Gebäude beschlossen: Was das für Eigentümer:innen bedeutet

Das Europäische Parlament hat am 14. März 2023 für eine strengere Sanierungspflicht für Immobilien gestimmt. Mit diesem Schritt setzt die EU ein weiteres Zeichen im Kampf gegen den Klimawandel und ihre Zielsetzung, bis 2050 klimaneutral zu werden. Doch worum geht es bei dieser Abstimmung genau und welche Auswirkungen hat sie auf Eigentümer:innen älterer Gebäude?

Die Abstimmung im EU-Parlament

Mit einer deutlichen Mehrheit von 87 Prozent hat sich das EU-Parlament Mitte März für strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden ausgesprochen. Durch eine Pflicht zur Modernisierung sollen der Energieverbrauch und damit auch der CO2-Ausstoß reduziert werden. Gebäude sind in der EU für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich, schätzt die EU-Kommission.

Die Sanierungspflicht im Detail

Die Sanierungspflicht soll sich hauptsächlich auf ältere Gebäude konzentrieren, da diese in der Regel weniger energieeffizient sind. Insgesamt wären europaweit über 30 Millionen Wohnungen und Häuser von einer Umsetzung betroffen. Die genauen Anforderungen sollen von den Mitgliedsstaaten festgelegt werden, die jedoch innerhalb von sechs Monaten nach der Abstimmung einen konkreten Plan vorlegen müssen.

Für Eigentümer:innen älterer Gebäude bedeutet dies, dass sie sich auf zusätzliche Kosten einstellen müssen, um ihre Immobilien den neuen Anforderungen anzupassen. Allerdings können sie auch von Förderprogrammen der EU und der Mitgliedsstaaten profitieren, die die Kosten für die Sanierung reduzieren sollen.

Europaweite Energieeffizienzklassen: Was Immobilienbesitzer:innen wissen müssen

Das EU-Parlament hat beschlossen, dass Wohngebäude bis zum Jahr 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ erreichen müssen. Bis zum Jahr 2033 soll die Anforderung dann auf die Energieeffizienzklasse „D“ erhöht werden. Diese Änderung ist Teil der größeren Bemühungen der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden.

Die Energieeffizienzklassen reichen von „A“ bis „G“, wobei die Klasse „A“ die höchste Energieeffizienz aufweist und die Klasse „G“ die niedrigste. Deutschland hat zusätzlich die Klasse „H“, die mit der Einführung einer europaweiten einheitlichen Regelung wegfallen würde.

Laut Angaben des Immobilienverbands IVD fallen bundesweit über 6 Millionen Häuser in die Effizienzklassen „G“ und „H“. Das entspricht etwa 40 Prozent aller Eigenheime in Deutschland. Diese Häuser müssen bis zum Jahr 2030 saniert werden, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.

Um die Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie zu bestimmen, können Sie Ihren Energieausweis zu Rate ziehen. Falls Sie noch keinen haben, können Sie diesen von einem Energieberater oder einer Energieberaterin erstellen lassen.

Kritik
Quelle: https://blog.grow-up.de/anerkennung-und-kritik-aussprechen-finden-sie-zur-richtigen-zeit-den-richtigen-ton/
Kritik am geplanten Sanierungsplan

Neben den Eigentümer:innen gibt es auch auf höchster politischer Ebene Kritik am Sanierungsplan der EU. Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Marco Buschmann sprechen sich gegen die Pläne aus.

Geywitz betont gegenüber der Zeitung Bild am Sonntag, dass sie keinen Vorschlag unterstützen werde, der einen technischen Sanierungszwang für einzelne Gebäude vorsieht. Sie plädiert stattdessen für einen Quartiersansatz, bei dem der CO2-Ausstoß ganzer Stadtteile oder Dörfer betrachtet wird. Auch Buschmann kritisiert, dass die Sanierungspflicht zu hohen Kosten für Haus- und Wohnungseigentümer:innen führen würde und einen schwer zu rechtfertigenden Eingriff in das Eigentumsrecht darstelle.

Die EU-Kommission hingegen geht davon aus, dass die Investition in die Sanierung von Gebäuden langfristig auszahlen wird, da die Energiekosten für die Bewohner:innen reduziert werden können. Die Entscheidung des Europäischen Parlaments wird von Umweltschützer:innen und Klimaaktivist:innen begrüßt, da sie als wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele der EU gesehen wird.

Welche Auswirkungen hat die Sanierungspflicht für Vermieter:innen?

Die geplante Sanierungspflicht für Gebäude wird für viele Vermieter:innen zweifellos eine finanzielle Herausforderung darstellen, da die Kosten für die geforderten Sanierungen hoch sind. Allerdings gibt es durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereits finanzielle Unterstützung für Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Fassade, den Einbau von hochisolierenden Fenstern oder ein neues Dach, um ein Gebäude in eine höhere Effizienzklasse zu bringen. Es ist jedoch klar, dass allein dieses Förderprogramm nicht ausreichen wird und sowohl die EU als auch der Bund weitere Maßnahmen ergreifen müssen, um die Sanierungspflicht umsetzbar zu machen.

Mieter:innen können auch an den Kosten beteiligt werden, da Vermieter:innen die Modernisierungskosten in Form einer Mieterhöhung umlegen können. Allerdings darf die Miete nicht um mehr als 8% der Jahresmiete erhöht werden. Darüber hinaus müssen Mieter:innen mindestens drei Monate vor Beginn der Modernisierungsarbeiten schriftlich darüber informiert werden, sowohl über die Art der Modernisierung als auch über die erwartete Mieterhöhung.

 

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