Das Urteil des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gefällt, das Auswirkungen auf die Immobilienbranche in Deutschland haben wird. Mehrere Rechtsstreite zwischen Immobilienmaklern:innen und Kaufinteressenten:innen landeten immer wieder vor dem BGH. Nun wurde endgültig entschieden, dass die Reservierungsgebühr keine rechtliche Grundlage hat und somit eine unangemessene Benachteiligung des Käufers darstellt. 

Auswirkungen für Kaufinteressenten:innen
Für Kaufinteressenten:innen bedeutet das Urteil eine Stärkung ihrer Rechte und eine Entlastung bei den oft hohen Kosten, die mit dem Kauf einer Immobilie verbunden sind.

Auswirkungen für Makler:innen
Makler:innen können nun keine Reservierungsgebühren mehr verlangen und müssen bereits gezahlte Gebühren zurückzahlen, falls der / die Käufer:in das Kaufangebot nicht annimmt. 

Weitere Diskussionen
Die Entscheidung des BGH hat auch bereits zu Diskussionen geführt, ob weitere Gebühren, die Makler:innen von Kaufinteressenten:innen verlangen, rechtmäßig sind. Zum Beispiel sind Exposé-Gebühren oder Besichtigungsgebühren immer noch umstritten und könnten in Zukunft ebenfalls Gegenstand von Gerichtsverfahren sein.

Insgesamt ist das BGH Urteil ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Kaufinteressenten:innen und zur Verbesserung der Transparenz und Fairness in der Immobilienbranche.


 

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