Aktuell wird das Thema Indexmieten aufgrund der hohen Inflationsrate heiß diskutiert. Früher blieben Mieterhöhungen moderat, wenn die Verbraucherpreise nur geringfügig stiegen. Doch was geschieht, wenn die Miete den Rahmen der Mietpreisbremse überschreitet?
Index-Mietverträge haben sowohl Vorteile als auch Nachteile, darin sind sich Mieter- und Immobilienbesitzervereine einig. Im Moment überwiegen jedoch die Nachteile für Mieter:innen, da die hohe Inflation laut Statistischem Bundesamt den Preisindex für die Lebenshaltung von Privathaushalten im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9 Prozent gegenüber 2021 gesteigert hat.
Dies führt zu starken Mieterhöhungen für Mieter:innen mit Index-Mietverträgen. Für manche wird erst jetzt bewusst, dass sie eine Indexklausel unterschrieben haben, da die Wohnungsknappheit oft dazu führt, beim Abschluss eines Mietvertrages Informationen über die Wohnung und deren Ausstattung sowie über die Höhe der Miete in den Vordergrund zu stellen und die restlichen Klauseln des Mietvertrages nicht ausreichend zu beachten.
„Mietpreisbremse überschritten: Ungebremste Indexmieten“
Die hohen Inflationsraten haben auch Auswirkungen auf die Mietpreise. Mieter:innen, die einen Indexmietvertrag unterzeichnet haben, können mit starken Mieterhöhungen konfrontiert sein. So war es auch bei den Kläger:innen vor dem Amtsgericht Mitte, die ihre Vermieterin wegen eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse verklagten. Allerdings stellte das Gericht klar, dass auch bei einem Verstoß die später erklärte Erhöhung der Indexmiete wirksam ist.
Der Deutsche Mieterbund fordert daher eine Kappungsgrenze bei bestehenden Indexmietverträgen und ein Verbot von Indexmieten bei Neuverträgen. Nach Schätzungen des Mieterbunds sind in größeren Städten bei rund 30% der Neuverträge im vergangenen Jahr Indexmieten vereinbart worden.
Ein Indexmietvertrag kann für Mieter:innen sowohl Vorteile als auch Nachteile haben. Wichtig ist es daher, beim Abschluss eines Mietvertrages alle Klauseln genau zu lesen und zu verstehen, bevor man sie unterschreibt.
„Haus & Grund“ Anwälte lehnen Kappungsgrenzen bei Indexmietverträgen ab Die Anwälte des Eigentümerverbandes „Haus & Grund“ haben sich gegen eine Einführung einer Kappungsgrenze bei Indexmietverträgen ausgesprochen. Sie argumentieren, dass steigende Bewirtschaftungskosten und Instandhaltungsaufwendungen bei den Mietobjekten sowie höhere Finanzierungskosten aufgrund von Zinsanhebungen auch die Kaltmiete beeinflussen würden. Besonders betroffen wären kleinere Privatvermieter oder Genossenschaften mit niedrigeren Ausgangsmieten.
Politische Aktivitäten zur Regulierung der Indexmiete Die Bundesregierung ist aufgerufen, eine klare Position in Bezug auf Indexmieten einzunehmen. Im Dezember hatte Justizminister Marco Buschmann Forderungen nach einer Reform abgelehnt. Der Hamburger Senat forderte eine Begrenzung der Anhebung der Indexmieten auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr, scheiterte aber an der Mehrheit im Bundesrat. Eine Initiative aus Bayern, die eine Dämpfung des Mietwachstums anstrebt, konnte hingegen im Bundesrat überzeugen. Der Bundesrat schlägt nun einen Mietpreisindex vor, der das aktuell niedrigere Preiswachstum bei Mieten abbildet. Das Bundeskabinett wird sich in Kürze damit befassen.