Das neue Grundsteuerreformgesetz zwingt Immobilien- und Grundstücksbesitzer zu handeln. Die dazu notwendigen Formulare stehen seit Juli auf der Online-Steuerplattform ELSTER zur Verfügung, sind aber eine echte Herausforderung. Rufe nach Verlängerung der Abgabefrist werden laut. 

Von der Neubemessung der Steuer sind insgesamt 36 Millionen Grundstücke betroffen. Laut einer Sprecherin des Finanzministeriums seien knapp sieben Wochen vor Ende der Abgabefrist lediglich 6,8 Millionen Erklärungen abgegeben worden, also rund 18 Prozent aller geforderten Erklärungen.  

Bei seiner Freischaltung Anfang Juli war das elektronische Steuerportal ELSTER unter dem starken Andrang Abgabewilliger zusammengebrochen. Schon zu diesem Zeitpunkt hatte Finanzminister Lindner eine Verlängerung der Abgabefrist erwogen. Davor, dass die Frist viel zu kurz sei, hatte bereits Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund gewarnt. Wer beispielsweise ein Haus oder ein Grundstück geerbt habe, dem renne die Zeit davon. Denn in vielen Fällen werden vermutlich noch Unterlagen fehlen, aus denen die notwendigen Daten zu ermitteln seien. Gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler hatte Haus und Grund eine Verlängerung der Frist um drei Monate bis Ende Januar 2023 gefordert. 

Währenddessen warnt die Deutsche Steuergewerkschaft vor einer Flut an Fristverlängerungsanträgen, mit denen die Finanzämter überrannt werden würden, sollte die Frist nicht verlängert werden. 

Für viele Eigentümer bleibt die Abgabe der Erklärung bis zum 31.10.2022 eine nahezu unmögliche Herausforderung. Doch wer das Fristende überschreitet, muss mit hohen Verspätungszuschlägen rechnen. 

Lange und kontrovers diskutiert, ist das neue Grundsteuerreformgesetz Anfang des Jahres in Kraft getreten. Jetzt gilt es für Immobilien- und Grundstückseigentümer, den 31. Oktober 2022 fest im Blick zu behalten. Bis dahin müssen alle eine sogenannte Feststellungserklärung zu ihren Immobilien und/oder Grundstücken beim Finanzamt eingereicht haben. Auf Basis dieser Angaben wird die neue Grundsteuer berechnet, die dann ab 2025 gilt. Bis Ende 2024 gelten weiterhin die alten Grundstückswerte.

Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann?

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es zunächst einmal eine Aufforderung geben, die Daten einzureichen. Wird auch das versäumt, kann das Finanzamt mit einem Schätzbescheid reagieren. Schließlich handelt es sich um eine Steuerklärung, und da können bei Zuwiderhandlung Sanktionen verhängt werden.

Quelle: Immobilienscout24