Du interessierst Dich für die aktuelle Maßnahme der Grundsteuer und der Neuberechnung? Dann lies gerne weiter.

Jedes Jahr müssen Immobilienbesitzer die Grundsteuer an das Finanzamt entrichten. Seit dem Urteil im Jahr 2018 laut Bundesverfassungsgerichts, muss diese aber neu berechnet und angepasst werden. Die Änderungen bekommen Eigentümer bereits dieses Jahr stark zu spüren, auch wenn die neue Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 gültig ist.

Wir alle wissen, wie wichtig die Grundsteuererklärung ist sowie die richtigen Angaben und die rechtzeitige Abgabe dieser an das Finanzamt ist. Es stellt sich die Frage: Hast Du die Grundsteuererklärung schon gemacht?

Nun richten die Finanzämter einen neuen Weg ein. Ein Weg, der die schreiende Ungerechtigkeit, sowie die Benachteiligung verschiedener Aspekte stoppen soll. Zudem soll das Ziel sein, dass gesamte System der Grundsteuer durch die Reform unbürokratischer zu gestalten. Um das Ziel zu erreichen, muss die neue Reglung durch Mithilfe aller Grundstücks- und Immobilienbesitzer stattfinden.

Ich erkläre Dir kurz, was die Ämter von Dir in der Zukunft für die Berechnung der Grundsteuer fordern. Wichtig für Dich zu wissen ist, dass alle Eigentümer Angaben zu Ihrem Objekt in einer sogenannten Feststellungserklärung machen müssen – sonst droht eine Strafe. Es werden Informationen wie z.B. die Wohn- und Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, das Baujahr der Immobilie und die Grundstückslage abgefragt. Nach aktuellem Stand haben Eigentümer bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, die Feststellungserklärung bei den Ämtern einzureichen, auch wenn die neue Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 gültig ist.

Wieso wird die Grundsteuererklärung neu berechnet?

In den 60er Jahren hatte die damalige Bundesregierung eigentlich festgelegt, den Einheitswert des zu versteuernden Grundvermögens alle 6 Jahre zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen (§21 Bewertungsgesetz). Das ist allerdings nie passiert. Der Bundesfinanzhof ist daher der Meinung, dass die Grundlage der Grundsteuerberechnung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoße (Artikel 3 Absatz 1) kurz gesagt, dass die Berechnung der Grundsteuer unfair sei.

Denn durch die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt haben sich „die Grundsteuerzahlungen von den tatsächlichen Werten entkoppelt“, heißt es im Finanzministerium. Im Extremfall müssen die Besitzer von vergleichbaren Immobilien in benachbarter Lage ganz unterschiedlich hohe Summen zahlen.

Weil Bund und Länder schon seit mehr als zwei Jahrzehnten über eine Reform der Steuer streiten, hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Grundsteuer befasst. Die obersten Richter in Karlsruhe waren im April 2018 ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass die Berechnungsmethode „völlig überholt“ sei. Sie führe zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer. Daher mussten Bundestag und Bundesrat bis Ende 2019 neue und verfassungskonforme Regelungen schaffen.

Gibt es für Vermieter Sonderregelungen?

Ja, die gibt es. Vermieter können die Grundsteuer als Betriebskosten an Ihre Mieter weitergeben und umlegen. Sollte das Gebäude oder die Wohnung leer stehen, kannst Du einen Antrag auf Erlass der Grundsteuer einreichen und prüfen lassen.

Solltest Du Deine Grundsteuererklärung noch nicht eingereicht haben, dann hole das schnell über https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl nach. Viel Erfolg!

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Grundsteuererklärung

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